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   BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99   

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BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 (https://dejure.org/2000,3372)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 (https://dejure.org/2000,3372)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2000 - 1 BvR 1510/99 (https://dejure.org/2000,3372)
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Semesterticket

Art. 2 Abs. 1, 9, 20 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Semesterticket - Unterlassung - Studenten - Äußerung - Zwangsverband - Allgemeine Handlungsfreiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; WissHG § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; WissHG § 71; ; HRG § 41; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2323 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 190
  • DVBl 2000, 1779
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Der Gesetzgeber hat insoweit eine Einschätzungsprärogative, die er in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise gehandhabt haben muss (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Der Gesetzgeber hat insoweit eine Einschätzungsprärogative, die er in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise gehandhabt haben muss (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 - BVerwG 6 C 14.98 -.

    Schließlich seien auch der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheitssatz nicht verletzt, insbesondere sei kein Befreiungstatbestand für solche Studierenden erforderlich, die das Semesterticket nicht oder kaum nutzen wollten oder könnten (vgl. BVerwGE 109, 97).

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

    Der Gesetzgeber hat insoweit eine Einschätzungsprärogative, die er in vertretbarer und nachvollziehbarer Weise gehandhabt haben muss (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Dabei kann Willkür nur angenommen werden, wenn der im Einzelfall zu beurteilende Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird oder die Auffassung des Gerichts jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Das Bundesverfassungsgericht kann insoweit korrigierend nur eingreifen, wenn die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, oder wenn die Rechtsfindung willkürlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99
    Doch lassen sich seiner Rechtsprechung zu anderen Zwangsmitgliedschaften in öffentlichrechtlichen Verbänden die auch hier einschlägigen Prüfungsmaßstäbe entnehmen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 15, 235 ; 38, 281 ; 78, 320 ).
  • BVerfG, 04.08.2000 - 1 BvR 1410/99

    Semesterticket verfassungsrechtlich unbedenklich

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, die Einführung des Semestertickets falle unter die Regelung des § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 UG und bewege sich damit im Rahmen der von der Studierendenschaft legitimerweise wahrzunehmenden Aufgaben, hat die erkennende Kammer in einem heute ergangenen Beschluss für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2000, 1 BvR 1510/99).
  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Ungeachtet des Umstands, dass es sich bei dem sog. Semesterticket um einen Zwangsbezug durch Beitragszahlung handelt, vgl. dazu auch etwa BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 C 14/98 - und nachgehend BVerfG, Beschluss vom 4. August 2000 - 1 BvR 1510/99 -, jeweils juris, der auch diejenigen Studierenden trifft, die den ÖPNV nicht nutzen, ist die Anknüpfung der Ermessenserwägung der Beklagten an die durch das sog. Semesterticket bewirkte finanzielle Beteiligung an dem regionalen/örtlichen ÖPNV und die Erwägung, die Personengruppe der Studierenden nicht nochmals über die Parkgebühren finanziell heranzuziehen, im Rahmen des oben beschriebenen weiten Ermessens der Beklagten sachlich vertretbar und nicht willkürlich.
  • VG Mainz, 22.09.2021 - 3 K 585/20

    Rechtswidrige Benachteiligung einer Hochschulgruppe durch den AStA der

    Die Wahrnehmung unmittelbarer studentischer Interessen fokussiert sich also auf Aktivitäten, die unmittelbar den Studierenden in ihrer sozialen Rolle und als studentisches Mitglied in der Gesellschaft zugute kommen (vgl. VerftGH NRW, Urteil vom 25.1.2000 - 2/98 -, a.a.O. und juris, Rn. 78; BVerwG, Urteil vom 12.5.1999 - 6 C 10/98 -, a.a.O. und juris, Rn. 19 ff. und BVerfG, Beschluss vom 4.8.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190 und juris, Rn. 16 ff. zu den Äußerungen der Studierendenschaft über einen ökologischen und verkehrspolitischen Nutzen des sog. Semestertickets; OVG NRW, Beschluss vom 13.7.2000 - 8 B 482/99 -, a.a.O und juris, Rn. 14 ff. zum "Brückenschlag" bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen zu allgemeinpolitischen Fragestellungen).
  • VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02

    Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum;

    Die Anwendung eines Gesetzes mit einer bestimmten Auslegung prüft das Bundesverfassungsgericht nur an von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben, etwa der richtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts (vgl. B. v. 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190) oder dem Willkürverbot (vgl. B. v. 09.02.2002, a.a.O.).
  • VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00

    Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung;

    Die Anwendung eines Gesetzes mit einer bestimmten Auslegung prüft das Bundesverfassungsgericht nur an von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben, etwa der richtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts (vgl. B. v. 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 -, NVwZ 2001, 190) oder dem Willkürverbot (vgl. B. v. 09.02.2001, a.a.O.).
  • VG Kassel, 17.07.2002 - 1 E 2769/00
    Ohnehin gebietet der Solidargedanke, der dem "Job-Ticket" zugrunde liegt, eine generalisierende Betrachtungsweise, die sich an den Vorteilen für die Gesamtheit der teilnehmenden Beschäftigten orientiert (vgl. zum Semesterticket, BVerfG, Beschluss vom 04.08.2000 - 1 BvR 1510/99 - NVwZ 2001, 190).
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